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Weniger als sechs Stunden pro Tag

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden, aber mehr als 3 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie, sofern Sie vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

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