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Rente statt Arbeitseinkommen?

Erwerbsunfähigkeit

Wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustandes gar nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, zahlt der Rentenversicherungsträger eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihnen Ihren Verdienst ersetzen, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit auf weniger als drei Stunden täglich gesunken ist. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Sie bis zur Vollendung Ihres 65. Lebensjahres.

Bei Wegeunfähigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann zur Abwendung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit im Einzelfall schon vor der Arbeitsaufnahme eine Kfz-Hilfe nach §§ 4 ff. Kfz-Hilfeverordnung zugesichert werden. Die Leistungsgewährung ist von der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen des § 3 KfzHV abhängig zu machen, wobei im Falle der Hilfe zur Arbeitsaufnahme (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KfzHV) das konkrete Bemühen des Versicherten zur Erlangung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erkennbar sein muss.

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