Honorar-Transparenz und feste Termine
- dafür stehen wir!
GOÄ Abrechnung
Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden im ambulanten oder stationären Sektor immer wieder als nicht sachgerecht beanstandet.
Fachspezifische Aspekte finden bei den Abrechnungsinstituten, die überwiegend die Rechnungsstellung übernehmen, nicht im erforderlichen Maß Berücksichtigung. Bestimmte Problemfelder sind zunehmend Gegenstand von Streitigkeiten.
Eine sorgfältige Dokumentation, die ärztliches Spezialwissen erfordert, dient der Problemlösung.