Rentenversicherungsträger
Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sind die klassischen Fälle für eine Auseinandersetzung zum Renteneintritt: Stehen dem Kläger bereits eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente zu oder könnten rehabilitative Maßnahmen doch noch eine Rückkehr in den Beruf möglich machen? Im Rahmen unserer Fachkompetenzen erstellen wir Expertisen zum individuellen Streitfall.
Vertiefende Informationen zur Deutschen Rentenversicherung
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