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Höchstmögliche Objektivität durch zweite Expertise
- dafür stehen wir

Second Opinion

Liegt in Ihrem Streitfall bereits ein medizinisches Gutachten vor, so kann dies durch uns sachlich und kompetent überprüft werden. Grundsätzlich unterliegen medizinische Gutachten der freien Meinungsäußerung, unterschiedliche Beurteilungen sind zulässig. Wir gewährleisten den Status der Neutralität und Objektivität als medizinische Sachverständige seit Beginn unserer Gutachtertätigkeit im Jahre 1995.

Im Rahmen unserer Fachkompetenz bieten wir Ihnen folgendes Leistungsspektrum: Befundberichte, ausführliche Arztbriefe, Atteste, kurze gutachterliche Bewertungen bis hin zu ausführlichen fachärztlichen Gutachten.

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