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Amts-, Land-, Sozialgerichte

In der deutschen Sozialgerichtsbarkeit stellen die Sozialgerichte die erste Instanz sowohl für Streitigkeiten im öffentlich-rechtlichen Sektor als auch in privatrechtlichen Auseinandersetzungen dar. Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Klägers bestimmen die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Sozialgerichts. Im Rahmen unserer Fachkompetenzen erstellen wir Expertisen zum individuellen Streitfall.

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