Honorar-Transparenz und feste Termine
- dafür stehen wir!
Unsere Liquidation
Unsere Rechnungsstellung richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand und der Problematik des individuellen Sachverhaltes. Unsere Dienstleistung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 1996).
Bei hochkomplexen Sachverhalten kann auch in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) die Vergütung mit der Stufe M3 zzgl. Schreib-, Druck- und Kopierauslagen und sowie Porto/Telefon erfolgen.
Sie erhalten vor Durchführung unserer Dienstleistung einen Kostenvoranschlag.
Alle Gutachten sind umsatzsteuerpflichtig.